Sterbehilfe in Deutschland und weltweit

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Das Erlanger Schloss (Bild: FAU/Fotograf)

Bürgervorlesung am 10. Juni 2024 über selbstbestimmtes Sterben

Jeder Mensch in Deutschland hat ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Der assistierte Suizid ist hierzulande erlaubt. Das heißt: Eine Person mit Sterbewunsch muss das tödliche Mittel selbst einnehmen – es darf ihr jedoch nur beschafft und bereitgestellt, aber nicht verabreicht werden. Im letztgenannten Fall würde es sich um eine Tötung auf Verlangen handeln und diese ist in der Bundesrepublik verboten. Doch was ist mit passiver und indirekter Sterbehilfe gemeint? Wie sind diese Vorgänge (straf-)rechtlich geregelt? Im Rahmen seiner Bürgervorlesung „Sterbehilfe in Deutschland und weltweit“ beleuchtet Prof. Dr. Christoph Ostgathe, Leiter der Palliativmedizinischen Abteilung des Uniklinikums Erlangen, diese und andere Fragen. Dabei betrachtet er die aktuelle rechtliche Grauzone in Deutschland ebenso wie die Situation in anderen Staaten Europas und der Welt. Prof. Ostgathe berichtet auch darüber, inwiefern ihm der Wunsch nach einem selbstbestimmten Lebensende im Rahmen seiner palliativmedizinischen Arbeit begegnet und wie Ärztinnen und Ärzte sich in diesen Fällen verhalten sollen.

Die Bürgervorlesung findet am Montag, 10. Juni 2024, ab 18.15 Uhr statt. Vortragsort sind die Hörsäle Medizin, Ulmenweg 18, in Erlangen. Der Eintritt ist frei und eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Der Vortrag wird aufgezeichnet und steht allen Interessierten ca. eine Woche nach der Veranstaltung kostenlos zum Abruf und zum Download in der Mediathek unter www.forschungsstiftung.uk-erlangen.de zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Prof. Dr. Christoph Ostgathe
09131 85-34064
christoph.ostgathe@uk-erlangen.de

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