Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz verabschiedet
Bundestag bringt die große Krankenhausreform auf den Weg – jetzt kommt es auf die Bundesländer an
Der Bundestag hat das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) heute in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Damit sind die Weichen gestellt, die Versorgungstrukturen in Deutschland für die Zukunft besser aufzustellen. Die Bundesländer sind jetzt am Zuge, die Instrumente und die finanzielle Ausgestaltung der Krankenhausreform als einmalige Chance zur nötigen Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft zu nutzen.
„Mit dem heutigen parlamentarischen Beschluss sind die Grundlagen für eine große Krankenhausreform gelegt, die die Zukunft der Versorgung verbessern kann. Nun kommt es allerdings auf eine stringente Umsetzung an, damit sich die Wirkung der Krankenhausreform zügig entfalten kann. Mit dem KHVVG ist den Ländern ein Instrument gegeben, das neue Wege der Krankenhausplanung ermöglicht und sie dabei durch den Transformationsfonds finanziell unterstützt. Die Länder haben damit die einmalige Chance, der Investitionsmisere zu begegnen und gleichzeitig neue Versorgungsstrukturen mit einer besseren Qualität zu etablieren. Deshalb sollte dieses große und dringlich notwendige Reformvorhaben jetzt entschlossen und zügig vorangebracht werden – die demografischen Herausforderungen erlauben keine Verzögerungen“, betont Prof. Jens Scholz, 1. Vorsitzender des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD).
Optimale Nutzung der vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen
Die Universitätsklinika wollen den Wandel mit allen Kräften mitgestalten. Mit ihrer Kompetenz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft werden sie dazu beitragen, in Zukunft gemeinsam in Netzwerken mit anderen Krankenhäusern eine qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten. Das alles geht nur mit einer gut ausgeloteten Aufgabenverteilung und einem echten Miteinander.
Die regionale Versorgung muss in Zukunft in einem engen und koordinierten Zusammenspiel aller gestaltet werden. Diese nachhaltige Verzahnung der regionalen Versorgung ist wichtig für eine bestmögliche Patientenversorgung. Die Ziele der Reform, strukturelle Anpassungen zu erwirken, die zu Leistungskonzentrationen führen, die Qualität steigern und die Versorgung bedarfsgerecht sichern, rücken in greifbare Nähe. Jetzt gilt es, den Aufbau von regionalen Netzwerken zu intensivieren und Patientenpfade gemeinsam zu gestalten, um die Patientinnen und Patienten in das richtige Behandlungssetting zu steuern. Dies ist ein wichtiger Beitrag, um die regionalen Versorgungskapazitäten bestmöglich nutzen zu können.
„Leistungsgruppen und die zugehörigen Qualitätsanforderungen sind wichtige Bausteine der Krankenhausreform. Sie bedeuten für Krankenhäuser jedoch weiteren bürokratische Aufwand. Ziel muss sein, dass Regulierungen zurückgefahren werden. Das ist auch möglich, denn es gibt beispielsweise zahlreiche Überschneidungen zwischen Qualitätsanforderungen der Leistungsgruppen und bestehenden Qualitätsrichtlinien. Angesichts des absehbar zunehmenden Fachkräftemangels besteht hier weiterhin dringender Handlungsbedarf“, so Jens Bussmann, Generalsekretär des VUD.
Quelle: Verband der Universitätsklinika Deutschlands e. V. vom 17.10.2024
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