FAQ
Häufig gestellte Fragen
Zum Promotionsverfahren Dr. med. oder Dr. med. dent.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Promotion? Wann soll ich mit der Suche nach einem Promotionsprojekt beginnen?
Im klinischen Studienabschnitt, nachdem Sie das Physikum bzw. die Zahnärztliche Vorprüfung bestanden haben.
Wie lange dauert das Promotionsverfahren?
Das Promotionsverfahren dauert vom Zeitpunkt der Eröffnung bis zum Erhalt der Promotionsurkunde 6-8 Monate. Die Dauer des Verfahrens hängt maßgeblich ab vom Zeitpunkt des Eingangs der Gutachten. Im Falle der Benotung „summa cum laude“ dauert das Promotionsverfahren aufgrund der zusätzlichen Verfahrensschritte erheblich länger.
Ab wann darf man den Doktortitel führen?
Erst mit der Aushändigung der Promotionsurkunde ist die Promotion vollzogen und das Führen des Doktortitels erlaubt.
Kann ich mich bei der FAU für ein oder zwei Semester beurlauben lassen, um meine Doktorarbeit anzufertigen?
Die studienbegleitende Promotion ist an der FAU kein anerkannter Grund für eine Beurlaubung.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie ein Semester frei nehmen möchten, d.h. keine Lehrveranstaltungen besuchen und die Prüfungen nicht mitschreiben. Eine offizielle Beurlaubung ist das aber nicht. Bitte beachten Sie unbedingt die aktuellen Prüfungsregelungen der Medizinischen Fakultät! Im Falle des Nicht-Bestehens einer Prüfung werden Sie im folgenden Semester ggf. automatisch wieder zur Prüfung angemeldet und können in diesem Fall nicht selbst entscheiden, ob Sie teilnehmen wollen.
Ich möchte mich als Promotionsstudent*in an der FAU immatrikulieren. Was muss ich wissen?
Alle Informationen zur Einschreibung für ein Promotionsstudium finden Sie auf dieser Webseite:
https://www.fau.de/education/bewerbung/einschreibung-immatrikulation/
Man kann sich als Promotionsstudent*in an der FAU immatrikulieren, auch wenn man nie an der FAU studiert hat. Für die Immatrikulation ist es notwendig, das Promotionsvorhaben zuerst in www.docdaten.fau.de zu registrieren. Man kann arbeiten und sich parallel als Promotionsstudent*in immatrikulieren. Eine Immatrikulation als Promotionsstudent*in kann für 6 Semester erfolgen; die tatsächlich benötigte Promotionszeit ist davon unabhängig.
Ich bin Student*in der Humanmedizin, studiere aber nicht in Erlangen, sondern an einer anderen Universität. Kann ich in Erlangen (mit einem Betreuer aus Erlangen) promovieren?
Laut FPromO Med §6 ist ein Studium von mindestens zwei Semestern an der FAU Voraussetzung für eine Promotion in Erlangen. Der Vorsitzende des Promotionsausschusses kann eine Ausnahme von dieser Regel gewähren, wenn die Betreuerin bzw. der Betreuer schriftlich darlegt, warum eine Verbundenheit des Promovierenden mit der Medizinischen Fakultät in Erlangen gegeben ist und warum eine Promotion in Erlangen sinnvoll erscheint.
Ich studiere Medizin oder Zahnmedizin an der FAU Erlangen-Nürnberg, habe aber ein Promotionsprojekt an einer anderen Universität oder externen Institution gefunden. Kann ich trotzdem an der FAU promoviert werden?
Die Betreuerin oder der Betreuer der Arbeit muss habilitiertes Mitglied der Medizinischen Fakultät der FAU Erlangen-Nürnberg sein. Wenn Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer einer anderen Medizinischen Fakultät angehört, dann können Sie ggf. dort promoviert werden (bitte die jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen der Universitäten beachten).
Meine Betreuerin bzw. mein Betreuer hat die FAU Erlangen-Nürnberg verlassen und arbeitet seit Kurzem an einem anderen Klinikum, kann er/sie mich trotzdem weiter betreuen und das Gutachten für meine Doktorarbeit erstellen?
Ja, solange die Betreuungsperson weiterhin an der Medizinischen Fakultät in Erlangen habilitiert ist, kann das Betreuungsverhältnis fortgesetzt werden. Falls die Betreuungsperson das Betreuungsverhältnis nicht fortsetzen möchte, weil z.B. der Kontakt zum Promovierenden nicht gewährleistet werden kann, dann kann ein anderes habilitiertes Mitglied der Einrichtung das Betreuungsverhältnis übernehmen.
Laut Fakultätspromotionsordnung §6 ist die bestandene zahnärztliche bzw. ärztliche Prüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes die Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren.
Die Beurteilung der Anerkennbarkeit eines im Ausland erworbenen Studienabschlusses erfolgt in der Regel mit Hilfe der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).
Bitte registrieren Sie Ihr Promotionsverfahren in www.docdaten.fau.de und geben Sie den Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren zusammen mit allen geforderten Unterlagen im Promotionsbüro Medizin ab. Das Promotionsbüro wird die Prüfung Ihrer Unterlagen durch die ZAB in die Wege leiten.