Informationen für Interessierte
Der Weg zur Promotion
In Deutschland entscheiden sich im Durchschnitt über 80 % der Absolvierenden eines Medizinstudiums für eine Promotion. Im Vergleich zu anderen Fächern ist das eine sehr hohe Promotionsrate. Dies ist vermutlich der Tatsache geschuldet, dass in Deutschland die berufliche und gesellschaftliche Anerkennung als Ärztin oder Arzt eng mit dem Doktortitel verbunden ist.
Die folgenden Fragen sollten Sie für sich selbst beantworten, bevor Sie mit der Suche nach dem richtigen Thema beginnen:
- Wozu soll die Doktorarbeit gut sein? Will ich exemplarisch einmal „Wissenschaft erleben“? Oder soll die Doktorarbeit der erste Schritt in eine Karriere in der Wissenschaft sein?
- Wohin will ich später einmal? Will ich mich niederlassen oder in einem Kreiskrankenhaus arbeiten? Oder wünsche ich mir eine Karriere an einem Universitätsklinikum?
- Wofür interessiere ich mich? Für die klinische Forschung am Patienten oder eher für Grundlagenforschung und Theorie?
- Wie viel Zeit kann und will ich investieren?
In jedem Fall sollten Sie sich im Klaren darüber sein, dass Sie mindestens zwei Jahre für die Arbeit an Ihrer studienbegleitenden Promotionsarbeit in der Medizin einplanen sollten. Häufig ist der Zeitraum bis zum endgültigen Abschluss der Arbeit aber noch länger. Vor allem anspruchsvolle klinische oder experimentelle Arbeiten sind sehr zeit- und arbeitsaufwändig.
Zur Facharztausbildung an einem Universitätsklinikum oder für eine Bewerbung als Oberärztin bzw. Oberarzt wird die Promotion mit einer sehr guten Benotung in der Regel vorausgesetzt. Instituts- und Klinikleiter(innen) an einem Universitätsklinikum erwarten in der Regel bereits von den Assistenten, die sie einstellen und die eventuell zur Habilitation geführt werden sollen, eine sogenannte „qualifizierende“ Dissertation, d. h. eine Arbeit, aus der man eine ausgeprägte Bereitschaft und Begabung des Kandidaten zur wissenschaftlichen Arbeit erkennen kann. Falls Sie eine wissenschaftliche Laufbahn einschlagen wollen, sollten Sie nach einem experimentellen Thema suchen, also nach einer mit eigenen Laboruntersuchungen verbundenen Arbeit.
Es gibt unterschiedliche Arten von Doktorarbeiten. In der Universitätsmedizin in Erlangen sind die folgenden Kategorien gebräuchlich:
- Grundlagenarbeiten
Theoretische oder experimentelle Arbeiten ohne direkten Bezug zu einem Krankheitsbild - Klinisch-theoretische Arbeiten
Theoretische oder experimentelle Arbeiten mit direktem Bezug zu einem Krankheitsbild - Klinische Studien
Arbeiten mit Befunderhebung am Patienten - Krankenblattarbeiten (sogenannte „statistische Arbeiten“)
Arbeiten mit nicht selbst erhobenen Daten ohne Patientenkontakt - Medizingeschichtlich-geisteswissenschaftliche Arbeiten
Arbeiten unter Verwendung geisteswissenschaftlicher Methoden
Weblog des Doktoranden-Service-Centers
Gelegentlich werden Ausschreibungen für Doktorarbeiten im Weblog des Doktoranden-Service-Centers veröffentlicht.
Änderungen im Promotionsverfahren werden ebenfalls über den Blog bekanntgegeben.
Außerdem Ausschreibungen für Stipendien und Preise für Promovierende und Hinweise zu Veranstaltungen.
Wie findet man eine Betreuungsperson?
Die Mehrheit der Promovierenden (Dr. med. und Dr. med. dent.) findet Thema und Betreuungsperson für eine Dissertation durch den persönlichen Kontakt mit den Dozentinnen und Dozenten in den Lehrveranstaltungen. Insbesondere die Wahlpflichtfächer im klinischen Studienabschnitt werden von den Lehrenden gerne genutzt, um nach geeigneten Doktorandinnen und Doktoranden zu suchen.
Falls Sie gerne in einem bestimmten Fachgebiet oder Forschungsbereich promovieren würden, sprechen Sie die Leiterin bzw. den Leiter der Einrichtung direkt an (am besten per Mail über das jeweilige Direktionssekretariat) und fragen Sie nach möglichen Themenstellungen für eine Doktorarbeit.
Es ist von Vorteil, wenn Sie schon beim ersten Kontakt mit der potentiellen Betreuungsperson zumindest im Ansatz begründen können, warum Sie sich für ein bestimmtes Thema oder einen bestimmten Forschungsbereich interessieren.
OPUS-Dokumentenserver der Unibibliothek
Wenn Sie sich eine Dissertationsschrift ansehen möchten und nach Anregungen für eine Themenstellung suchen, dann gehen Sie auf die Webseite der Universitätsbibliothek. Dort können schon veröffentlichte Dissertationsschriften in der OPUS-Datenbank eingesehen werden. Klicken Sie in der oberen Menüleiste auf „Browsen“, dann „Einrichtungen / Fakultäten / Fachbereiche“ und wählen Sie die Medizinische Fakultät aus. Klicken Sie im Menü links auf den Dokumenttyp „Dissertation“. Sie sehen eine Auflistung aller in OPUS veröffentlichten Dissertationen in chronologischer Reihenfolge. Alle Dissertationen lassen sich als PDF-Dokument öffnen.
Die Fragestellung
Manche Dissertationen werden von vornherein mit einer sehr klar umrissenen Fragestellung vergeben. In diesen Fällen sollten Sie als Doktorandin bzw. Doktorand sicherstellen, dass Sie diese Fragestellung vollständig verstehen. Alle Unklarheiten sollten in Vorgesprächen mit der Betreuungsperson beseitigt werden.
Sollte die Fragestellung nicht eindeutig formuliert sein, sollten Betreuer*in und Promovierende*r versuchen, in Gesprächen die Fragestellung gemeinsam zu präzisieren. Die Doktorandin oder der Doktorand hat so die Möglichkeit, bei der Auswahl des Themas und der Erarbeitung der genauen Fragestellung mitzuwirken. Spätestens zu Beginn der praktischen Phase sollten die Fragestellung und das Ziel erarbeitet worden sein.
Die Erfahrungen des Promotionsausschusses haben gezeigt, dass die häufigste Ursache für das Scheitern eines Promotionsvorhabens die von Anfang an unklare oder unzureichend durchdachte Fragestellung war.
Die Promotion zum „Dr. med.“ oder „Dr. med. dent.“
Am 5.11.2020 ist die neue Fakultätspromotionsordnung (FPromO) zum Dr. med./Dr. med. dent. in Kraft getreten.
- Wichtigste Neuerung ist, dass eine vorläufige Zulassung zur Promotion an der FAU vor Abschluss des Studiums nun möglich ist.
- Außerdem ist die Frist für die Erstellung der Gutachten von drei auf zwei Monate verkürzt worden.
- Bei Publikationsdissertationen kann die 15-20 seitige Einordnung in den wissenschaftlichen Kontext auf Deutsch oder Englisch erfolgen.
- Zudem wird der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung zur Durchführung eines Promotionsvorhabens obligatorisch.
Die Neuerungen unterstützen die Qualitätssicherung der medizinischen Promotion, erhöhen Transparenz und Rechtssicherheit und beschleunigen die Verfahren.
Die Abgabe der fertigen Doktorarbeit (Eröffnung des Verfahrens) ist weiterhin erst nach Abschluss des Studiums mit bestandenem Staatsexamen möglich.
Voraussetzung für die vorläufige Zulassung ist der bestandene 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Dr. med.) bzw. die Zahnärztliche Vorprüfung (Dr. med. dent.) und die Abgabe einer Betreuungsvereinbarung/Supervision Agreement (Dr. med. / Dr. med. dent.)
Vorläufige Zulassung:
1. Registrierung in www.docdaten.fau.de
2. Abgabe der folgenden Dokumente im Promotionsbüro Medizin:
- Antrag auf vorläufige Zulassung aus docDaten
- Betreuungsvereinbarung mit Zeit- und Arbeitsplan
- beglaubigte Kopie des Physikumszeugnisses
- beglaubigte Kopie des Abizeugnisses
- Lebenslauf
- Studienverlaufsbescheinigung des Studiums an der FAU aus mein campus oder von einer anderen Universität
- Falls das Studium nicht an der FAU absolviert wurde: Antrag Befreiung von der Immatrikulationspflicht
Ausführliche Informationen zur vorläufigen Zulassung zur Promotion finden Sie hier.
Informationen zur Übergangsfrist für Promovierende, die bereits zum Promotionsverfahren zugelassen wurden, dieses aber noch nicht eröffnet haben.
Musterschreiben „Verfahrensabschluss nach alter FPromO“
Information for doctoral candidates who have been admitted to the doctoral procedure but have not yet initiated it.
Sample Letter „completion of doctorate procedure according to old FPromO“
Die formalen Zulassungsvoraussetzungen zur Promotion werden in §6 der Fakultätspromotionsordnung geregelt.
Zulassungsvoraussetzung für die vorläufige Zulassung zur Promotion schon vor Abschluss des Medizin- bzw. Zahnmedizinstudiums:
- Bestandener 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bzw. Zahnärztliche Vorprüfung
- Nachweis über ein Studium der entsprechenden Fachrichtung (Humanmedizin oder Zahnmedizin) von mindestens zwei Semestern an der FAU
Die vorläufige Zulassung wird unwirksam, wenn die ärztliche oder zahnärztliche Prüfung nach der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Approbationsordnung endgültig nicht bestanden wird oder diese nicht innerhalb von 6 Jahren nachgewiesen bzw. die Frist verlängert wird.
Zulassungsvoraussetzungen für die reguläre Zulassung zur Promotion nach Abschluss des Medizin- oder Zahnmedizinstudiums:
- Bestandene Ärztliche bzw. Zahnärztliche Prüfung an einer wissenschaftlichen Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes
- Nachweis über ein Studium der entsprechenden Fachrichtung (Humanmedizin oder Zahnmedizin) von mindestens zwei Semestern an der FAU oder eine wissenschaftliche Mitarbeit von mindestens einem Jahr in einem Institut oder einer Klinik der FAU oder des Universitätsklinikums Erlangen
Doktor der Medizin und Zahnmedizin
Die Promotion zum „Dr. rer. biol. hum.“
§6 FPromO Zulassungsvoraussetzungen „Dr. rer. biol. hum.“:
-
Master, Diplom, Magister, Staatsexamen oder vergleichbarer Hochschulabschluss aufgrund eines fachlich einschlägigen Studiums an einer deutschen* Universität §6(2)
Als fachlich einschlägig gelten insbesondere Abschlüsse in einem mathematisch-naturwissenschaftlichen, biomedizinischen, tiermedizinischen, pharmazeutischen, technischen, gesundheitswissenschaftlichen oder psychologischen Studiengang. Über die fachliche Einschlägigkeit des Studiums entscheidet der Promotionsausschuss nach Stellungnahme der Betreuerin bzw. des Betreuers zur Beziehung zwischen dem absolvierten Studium und dem Fachgebiet des Promotionsvorhabens der Kandidatin bzw. des Kandidaten.
*Für die Beurteilung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen wird i.d.R. die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) hinzugezogen. Detaillierte Informationen dazu, z.B. zur Berechnung der Gesamtabschlussnote bei im Ausland erworbenen Hochschulabschlüssen, entnehmen Sie bitte §6(4) der FPromO rer. biol. hum..
-
Eine Abschlussgesamtnote von mindestens 2,5 (gut) §6(2)-(3)
Ist die Abschlussgesamtnote schlechter als 2,50, aber nicht schlechter als 3,0, dann muss die Kandidatin bzw. der Kandidat eine Promotionseignungsprüfung bestehen. Bei einer Abschlussnote schlechter als 3,0 kann leider keine Zulassung erfolgen.
-
Kein bereits existierender Titel Doktor der Humanbiologie (oder fachverwandter Grad) / keine abgeschlossene Habilitation §6(6)
Die Berechtigung zur Führung des akademischen Grades eines Doktors der Humanbiologie bzw. eines zu dem vorgenannten akademischen Grad fachverwandten Grades schließt die Promotion zur Erlangung desselben bzw. eines fachverwandten akademischen Grades aus. Wer im Anschluss an einen Studienabschluss bereits eine Promotion erfolgreich absolviert und die Berechtigung zur Führung eines Doktorgrades erworben hat, kann zum Promotionsverfahren zum Dr. rer. biol. hum. nur zugelassen werden, wenn ein zusätzliches Studium entsprechend abgeschlossen wurde oder die Aufnahme in ein strukturiertes Promotionsprogramm der Medizinischen Fakultät erfolgt ist. Wer im Anschluss an einen Studienabschluss und bzw. oder im Anschluss an eine andere Promotion bereits eine Habilitation erfolgreich abgeschlossen hat, kann zur Promotion zum Dr. rer. biol. hum. nicht mehr zugelassen werden.
-
Zulassung nach Zulassung zur Promotion an einer anderen Fakultät §6(7)
Bestand vor dem Antrag auf Zulassung bereits eine Zulassung zur Promotion an einer anderen Fakultät der FAU oder an einer anderen Universität, so muss dem Antrag auf Zulassung eine Erläuterung zur Beendigung des vorherigen Promotionsverfahren als auch eine inhaltliche Beschreibung, aus der hervorgeht, wie sich das jetzige Promotionsvorhaben vom vorherigen unterscheidet, beigefügt sein. Die Zulassung kann durch den Promotionsausschuss in diesem Fall an eine Promotionseingangsprüfung geknüpft sein oder abgelehnt werden, wenn sich die Vorhaben nicht unterscheiden.
-
Nachweis über eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit an einer Einrichtung der Medizinischen Fakultät §6(5)
Sofern der Nachweis bei der Zulassung zum Promotionsverfahren noch nicht erbracht werden kann, besteht die Möglichkeit, diesen bis zur Eröffnung des Promotionsverfahrens nachzureichen. In diesem Fall ist bei der Zulassung eine formlose Erklärung der Betreuerin bzw. des Betreuers zur Beschäftigungssituation während der Laufzeit des Promotionsvorhabens abzugeben.
Detaillierte Regelungen zur Anrechnung von Beschäftigungszeiten an anderen Fakultäten, Universitäten, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und in Teilzeit mit weniger als 50% der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit entnehmen Sie bitte dem §6 Abs. (5) der FPromO rer. biol. hum.
Nicht an der Medizinischen Fakultät der FAU Beschäftigte können darüber hinaus nur dann zum Promotionsverfahren zugelassen werden, wenn sie eine Aufnahme in die Graduiertenschule für Lebenswissenschaften der FAU (Life@FAU) oder ein vergleichbares strukturiertes Promotionsprogramm beantragen.
- Die Kandidatin bzw. der Kandidat muss eine Promotionseignungsprüfung absolvieren, wenn die Abschlussnote des Hochschulabschlusszeugnisses schlechter als 2,50, aber mindestens 3,0, ist. Bei einer Abschlussnote schlechter als 3,0 kann leider keine Zulassung zum Promotionsverfahren erfolgen. §6(2)-(3)
- Die Promotionseignungsprüfung (Dauer 60 Minuten) dient der Feststellung der wissenschaftlichen Befähigung der Kandidatin bzw. des Kandidaten zur erfolgreichen Bearbeitung eines entsprechenden Promotionsvorhabens.
- Die Promotionsordnung FPromO rer. biol. hum. macht in § 7(2) detaillierte Vorgaben, wie sich die Prüfungskommission, die aus vier Mitgliedern besteht, zusammensetzen muss.
- Die Promotionseignungsprüfung findet als nicht-öffentliche Kollegialprüfung in Form eines Kolloquiums statt; sie soll innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags auf Zulassung zum Promotionsverfahren durchgeführt werden.
- Das Kolloquium, das von der Kandidatin bzw. dem Kandidaten durch einen Vortrag von ca. 20 Minuten Dauer über das beabsichtigte Promotionsvorhaben eingeleitet wird, erstreckt sich davon ausgehend auch auf die Grundlagen des beabsichtigten Promotionsvorhabens.
- Die Kandidatin bzw. der Kandidat muss erkennen lassen, dass sie bzw. er über die grundlegenden wissenschaftlichen Kompetenzen des Fachgebietes verfügt und damit eine erfolgreiche Bearbeitung des Themas der Dissertation zu erwarten ist. §7(3)
- Ist die Promotionseignungsprüfung nicht bestanden, so kann sie einmal innerhalb eines Jahres wiederholt werden. §7(5)
Zuständige Stellen und Kontakte
Das Promotionsbüro führt die Akten des Promotionsverfahrens. Es gehört organisatorisch zur Zentralen Universitätsverwaltung, S-Nachwuchs Unterstützung wissenschaftlicher Nachwuchs
Aufgaben:
- Formale Abwicklung des Promotionsverfahrens
- Hilfestellung beim Ausfüllen der Formulare in docDaten (Promotionsdatenbank der FAU) und Auskunft zu den Unterlagen, die im Laufe des Promotionsverfahrens abgegeben werden müssen
- Umsetzung der Promotionsordnung
- Zulassung zur Promotion
- Anerkennung ausländischer und fachfremder Studienabschlüsse als Zulassungsvoraussetzung (Äquivalenzprüfung) mit Hilfe der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn
- Eröffnung und Durchführung des Promotionsverfahrens
Außerdem können über das Promotionsbüro Anträge an den Promotionsausschuss gestellt werden.
Silke Brownlie
S-NACHWUCHS - Unterstützung Wissenschaftlicher Nachwuchs
- Telefon: +49 9131 85-24163
- E-Mail: promotion-zulassung@fau.de
Naemi Wagner
S-NACHWUCHS - Unterstützung Wissenschaftlicher Nachwuchs
- Telefon: +49 9131 85-22341
- E-Mail: promotion-zulassung@fau.de
Promotionsbüro Medizin
S-Nachwuchs
Postadresse: Schlossplatz 4, 91054 Erlangen
Besucheradresse: Bahnhofplatz 2, 91054 Erlangen
Wir bitten von telefonischen Rückfragen zum Stand des Promotionsverfahrens Abstand zu nehmen! Bitte verfolgen Sie den Verlauf des Verfahrens in docDaten.
Die Promovierendenvertretung wird einmal im Jahr von allen aktiven Promovierenden der Fakultät gewählt.
Seine Mitglieder vertreten die Interessen der Promovierenden in verschiedenen Gremien und Kommission der FAU.
Die Promovierendenvertreter stehen allen aktiv Promovierenden der Medizinischen Fakultät bei Fragen zum Promotionsverfahren oder in Konfliktfällen zur Verfügung.
In Konfliktfällen zwischen Promovierenden und Betreuern können sich die Promovierenden vertrauensvoll an Herrn Prof. Neuhuber (emeritiert) wenden. Als unparteiische Schiedsperson ist er bemüht, eine für alle Involvierten tragbare Lösung zu finden.
Die Promotionsausschüsse sorgen für einen zeit- und sachgerechten Ablauf des Promotionsverfahrens. Die Mitglieder der Promotionsausschüsse werden von der Fakultät gewählt.
Aufgaben der Promotionsausschüsse:
- Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter
- Entscheiden über die Annahme (ggf. mit Auflagen) oder Ablehnung der Dissertationsschrift
- Festlegung der Benotung der Dissertationsschrift unter Berücksichtigung der Gutachten
- Bestellung der Prüfungskommission für die mündliche Prüfung
Die Promotionsorgane treffen sich während der Vorlesungszeit jeweils nach Bedarf.
Mitglieder der Promotionsausschüsse:
Für den „Dr. med.“ und den „Dr. med. dent“.
Herr Prof. Dr. K.H. Leven (Vorsitzender)
Frau Prof. Dr. L. Gölz
Herr Prof. Dr. A. Ludwig
Herr Prof. Dr. G. Schett (Vertreter)
Herr Prof. Dr. B. Manger (Vertreter)
Herr Prof. Dr. M. Wichmann (Vertreter)
Für den „Dr. rer. biol. hum.“
Herr Prof. Dr. C. Bert (Vorsitzender)
Frau Prof. Dr. Y. Erim
Herr Prof. Dr. T. Ganslandt
Herr Prof. Dr. U. Prokosch (stellvertretender Vorsitzender)