Allgemeine Hinweise
Praktisches Jahr von A-Z
Das Ableisten der PJ-Tertiale (Teiltertiale) im Ausland ist nur an den Einrichtungen möglich, welche vom Prüfungsamt der FAU anerkennt werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Anerkennung Ihrer PJ-Ausbildungsabschnitte aus dem Ausland an Frau Hoffmann im Prüfungsamt der FAU.
Informationen zum PJ im Ausland sind auf den Seiten des Referats für Internationale Angelegenheiten zusammengefasst. Besuchen Sie auch die Seite International studieren.
Die Bescheinigungen für die Anerkennung vom PJ im Ausland finden Sie auf der Seite Studierendenseite › Medizinische Fakultät (fau.de) im Reiter Downloads
Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf das Studiendekanat keine Daten der Studierenden, die sich im PJ befinden, heraus geben. Studierende erhalten deshalb keine Auskunft darüber, welcher ihrer Kommilitonen in welchem Tertial eingeteilt wurde. Wir geben weder Email-Adressen noch Telefonnummern weiter und können bei der Zusammenstellung einer Lerngruppe leider nicht behilflich sein.
Bitte informieren Sie sich über Datenschutz im PJ-Portal auf dieser Webseite
Nach jedem Tertial erhalten Sie per E-Mail einen Link für die PJ-Evaluation. Mit diesem kommt man bequem zum Fragebogen.
Die Evaluation ist anonym! Bitte nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit dafür, länger wird das Ausfüllen des Fragebogens nicht dauern.
Auf dieser Website finden Sie die Informationen der Fachschaft zum PJ.
Laut ÄAppO werden im PJ die Fehlzeiten bis zu insgesamt 30 Ausbildungstage angerechnet, davon dürfen maximal 20 Tage in einem Tertial genommen werden.
Bei einer darüber hinausgehenden Unterbrechung aus wichtigem Grund (z. B. Schwangerschaft) sind bereits abgeleistete Teile des PJ anzurechnen, soweit sie nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Achtung: in einem gesplitteten Tertial (Aufteilung in zwei Ausbildungsabschnitte je acht Wochen) dürfen keine Fehltage genommen werden.
- chronische Erkrankung / Behinderung,
- Betreuung eigener minderjährigen Kinder,
- anerkannter Ortswunsch,
- Nicht-Bestehen des 2. Abschnittes der Ärztlichen Prüfung
Zum Härtefall „anerkannter Ortswunsch“: hier handelt es sich um Sonderfälle, z. B. Verpflichtungen, wie die Pflege eines nahen Angehörigen oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung, die die Mobilität einschränkt.
Dazu in der PJ-Satzung:
„Dem Härtefallantrag (auf Anerkennung eines Ortswunsches) soll nur stattgegeben werden, wenn die Ableistung der PJ-Ausbildung an einem anderen Ausbildungsort unter Anlegung eines strengen Maßstabes mit erheblichen Nachteilen verbunden wäre. Hierbei kommen insbesondere gesundheitliche, besondere soziale und familiäre Umstände des Bewerbers in Betracht.“
Nicht berücksichtigt werden können hier persönliche Gründe, wie z. B. eine Vereinbarung mit dem Doktorvater zur Dissertation, eine Vereinbarung mit einer Klinik, bei der man bereits als Tutor gearbeitet hat, eine berufliche Verpflichtung (Studentenjob in der Nähe eines Lehrkrankenhauses), Mitarbeit in der elterlichen Praxis, etc.
Gründe für einen Härtefallantrag müssen in schriftlicher Form gegebenenfalls zusammen mit Belegen/schriftlichen Nachweisen im Studiendekanat abgegeben werden. Je nach Fall sind das:
- gegebenenfalls Geburtsurkunde des Kindes
- gegebenenfalls Nachweis Schwerbehinderung
- gegebenenfalls Nachweise für anerkannten Ortswunsch (z. B. Bescheinigung des Hausarztes über Pflege von nahen Verwandten und eine Meldebescheinigung, die nicht älter als zwei Monate ist).
Die Kreise und kreisfreien Städte sind gemäß der Anlage zur „Satzung über den Zugang von Studenten der Medizin an der Universität Erlangen-Nürnberg zur praktischen Ausbildung an Krankenanstalten“ folgendermaßen den Ausbildungsorten zugeordnet:
Amberg | Stadt Amberg und Landkreis Amberg-Sulzbach |
Ansbach | Stadt Ansbach und Landkreis Ansbach |
Bamberg | Stadt Bamberg und Landkreis Bamberg |
Bayreuth | Stadt Bayreuth und Landkreis Bayreuth |
Erlangen | Stadt Erlangen und Landkreis Erlangen-Höchstadt |
Forchhei | Stadt Forchheim und Landkreis Forchheim |
Fürth | Stadt Fürth und Landkreis Fürth |
Hof | Stadt Hof und Landkreis Hof |
Neumarkt | Stadt Neumarkt und Landkreis Neumarkt |
Nürnberg | Stadt Nürnberg und Landkreis Nürnberger Land |
Rummelsberg | Stadt Nürnberg und Landkreis Nürnberger Land |
Schwabach | Stadt Schwabach und Landkreis Roth |
- das eigene Handeln reflektieren
- den persönlichen Lernfortschritt überprüfen
- den geforderten Lehrbedarf und das individuelle Lernbedürfnis identifizieren
- den Erwerb und Besitz von Kompetenzen dokumentieren
Die externen PJ-Studierenden werden nach dem Logbuch der Gastuniversität bzw. des Lehrkrankenhauses der Gastuniversität ausgebildet. Die Logbücher erhalten die PJ-Studierende am ersten Diensttag in den Einrichtungen, denen sie zugeteilt wurden. Das ausgefüllte Logbuch der FAU-Studierenden soll zum 3. Staatsexamen vorgelegt werden, so dass es vom Prüfer formativ durchgesehen werden kann. Im Ausland wird kein PJ-Logbuch geführt.
Nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) ist eine Vorsorge verbindlich vorgeschrieben, die in der Betriebsärztlichen Dienststelle der FAU in der Harfenstraße 18 durchgeführt werden kann. Die Anmeldung bei der Betriebsärztlichen Dienststelle erfolgt über StudOn. Weitere Informationen finden Sie bei der Betriebsärztlichen Dienststelle. Telefonisch ist die Betriebsärztliche Dienststelle unter der Nummer 09131/85-23666 zu erreichen.
Die Studierenden können bis zu drei Tertiale im Rahmen der PJ-Mobilität absolvieren.
Externe PJ-Tertiale können an der FAU weder gesplittet werden noch in Teilzeit absolviert werden.
Die Anerkennung der im Rahmen der Mobilität im PJ abgeleisteten Tertiale erfolgt ebenso durch das Prüfungsamt der FAU. Zur Anerkennung eines externen PJ-Tertials ist dem Prüfungsamt zusammen mit der PJ-Bescheinigung der Zuteilungsbescheid der Gastuniversität bzw. ein Dokument vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass es sich bei einem in der PJ-Bescheinigung genannten externen Krankenhaus um eine zur PJ-Ausbildung berechtigte Klinik handelt.
Die Vergabe zu den Ausbildungstertialen im Rahmen der PJ-Mobilität findet zu den bundeseinheitlichen Terminen statt. Die Heimatuniversität garantiert ihren Studierenden einen PJ-Ausbildungsplatz im Falle einer Absage seitens externer Einrichtung.
Wichtig: Bei einer erfolgreichen externen Bewerbung einer oder eines Studierenden der FAU muss eine Zusage der Gastuniversität im Studiendekanat der Medizinischen Fakultät der FAU nachgereicht werden!
Studierende im PJ müssen sich in der regulären Rückmeldefrist durch die Einzahlung des Semesterbeitrags von 67 EUR rückmelden!
Alle Studierenden erhalten im Januar bzw. Juni eine Mail der Studierendenverwaltung mit Hinweisen zur Rückmeldung an ihre FAU-E-Mailadresse. Die Einzahlung des Semesterbeitrags erfolgt ausschließlich auf das dort angegebene Universitätskonto (Staatsoberkasse Landshut, IBAN DE28700500003201190315, BIC BYLADEMMXXX) unter Angabe von Matrikelnummer (ohne Leerstellen!), Name, Vorname. Bei unvollständigen Angaben ist leider keine Zuordnung möglich, und die Rückmeldung erfolgt nicht.
Weitere Informationen zur Rückmeldung in campo im Bereich „Studienservice“ (im Register „Bescheinigungen“) und bei der Studentenkanzlei.
Die in Bayern eingeführte Praxis ein Tertial (§ 3 Abs. 1 ÄAppO) zu splitten, also zwei Mal acht Wochen in einer Klinik, z. B. im Ausland, abzuleisten, ist eine vom Verordnungsgeber nicht vorgesehene Ausnahme und daher ein absolutes Zugeständnis. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Voraussetzung für die einmalige Splittung ist jedoch, dass die beiden achtwöchigen Tertialteile nicht durch Urlaub oder andere Fehlzeiten noch weiter verkürzt werden, da acht Wochen die Untergrenze sind, bei der eine sinnvolle, zusammenhängende Ausbildung gerade noch gewährleistet ist. Im gesamten PJ kann eine einmalige Splittung unter den o.g. Voraussetzungen vom Prüfungsamt der FAU anerkannt werden. Diese Aufteilung ist für das Ausland oder für die Mobilität im PJ gedacht, d. h. mindestens acht Wochen müssen im Ausland oder an einer externen Universität im Inland absolviert werden.
Die Studierenden haben einen voraussetzungslosen Anspruch auf PJ in Teilzeit. Die ÄAppO sieht Teilzeitmodelle mit 50 % und 75 % und einer entsprechend verlängerter PJ-Gesamtdauer von 96 bzw. 64 Wochen vor. Andere Varianten sind nicht zulässig.
Studierende können die reduzierte Wochenarbeitszeit gleichmäßig auf fünf Tage verteilen oder die reduzierte Wochenarbeitszeit gleichmäßig an weniger als fünf Tagen ableisten. Die Anzahl der Fehltage beträgt 30 Fehltage und insgesamt maximal 20 Fehltage pro Tertial. Die einzelnen Fehltage werden in der Weise ermittelt, dass die versäumte Arbeitszeit, die der Teilzeit-PJ-Studierende an dem Tag planmäßig hätte erbringen müssen, zu der Soll-Arbeitszeit eines PJ-Studierenden in Vollzeit (= 8 Stunden) ins Verhältnis gesetzt wird.
Beispiel:
- Ein Ausbildungstag mit planmäßig 4 Stunden gilt als 0,5 Fehltag;
- ein Ausbildungstag mit planmäßig 6 Stunden gilt als 0,75 Fehltag;
- ein Ausbildungstag mit planmäßig 8 Stunden gilt als 1 Fehltag.
Im laufenden Ausbildungsabschnitt (Tertial)
Generell ist die Unterbrechung eines PJ-Tertials bzw. der Wechsel einer PJ-Stelle innerhalb eines laufenden Ausbildungsabschnittes (16 Wochen) nicht zulässig. Ausnahme ist die einmalige Splittung eines Tertials in zwei Teile zu jeweils acht Wochen, wobei die achtwöchigen Tertialteile nicht durch Urlaub oder andere Fehlzeiten noch weiter verkürzt werden dürfen.
Bei begonnenen, aber noch nicht vollständig absolvierten Ausbildungsabschnitten des PJ (mindestens 8 Wochen), ist ein Wechsel der PJ-Stelle generell nicht zulässig. Wird dieser Wechsel dennoch vorgenommen, so werden die bereits absolvierten Tage des begonnenen Tertials von Seiten des Prüfungsamts als Fehltage gewertet.
Im PJ
Nach Beginn des PJ ist eine Unterbrechung nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund liegt vor allem in Fällen von Krankheit und Schwangerschaft vor. Entsprechende Nachweise sind beim Prüfungsamt der Medizinischen Fakultät einzureichen. Bereits abgeleistete Teile des Praktischen Jahres können nach Genehmigung im Prüfungsamt angerechnet werden, sofern sie nicht länger als zwei Jahre zurückliegen (vgl. § 3 Abs. 3 ÄAppO).
Das Verfahren gliedert sich in zwei Phasen:
- Lokale Phase
Nach erfolgreicher Anmeldung wird den internen Bewerbern jeweils ein individueller Termin für die PJ-Platzbuchung zugelost. Mit Erreichen dieses Zeitpunktes erhalten diese Bewerber den Zugriff auf ein Online-Tool zur Buchung der dann noch verfügbaren Ausbildungsplätze am Universitätsklinikum Erlangen und den Akademischen Lehrkrankenhäusern der FAU.
- Nationale Phase
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens an der Heimatuniversität verfügen alle Studierenden über eine definitive Zusage hinsichtlich eines Ausbildungsplatzes in allen vorgeschriebenen Tertialen im PJ an der Heimatuniversität. Die noch frei zur Verfügung stehenden PJ-Ausbildungsplätze werden für die externen Bewerber zur Buchung freigegeben. Das Vorgehen ist identisch mit dem der lokalen PJ-Platzvergabe.
Nach erfolgter Buchung der PJ-Ausbildungsplätze erhalten die Studierenden eine Bestätigungs-E-Mail.
Bis zu fünf Wochen vor dem Beginn von einem Tertial können die PJ-Plätze im PJ-Portal umgebucht werden, die Auslands- und die externen Inlandstertiale dort eingetragen werden. Nach Ablauf von dieser Frist können keine PJ-Platzänderungen mehr vorgenommen werden. Der Weggang von einem einmal zugeteilten Platz nach der o.g. Frist und vor Beginn des Ausbildungsabschnittes ist nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der beteiligten Kliniken möglich.
Ab dem 01.10.2022 wird das Praktische Jahr am Universitätsklinikum in Erlangen vergütet. Die PJ-Studierenden erhalten eine Aufwandsentschädigung i.H.v. 500 Euro brutto monatlich. Ausgenommen sind die Institute der FAU (Arbeits- und Sozialmedizin, Pharmakologie, Rechtsmedizin) sowie die Lehrpraxen für Allgemeinmedizin. Hier kann keine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.
Die Informationen über die Aufwandsentschädigung in unseren Lehrkrankenhäusern und Lehrpraxen für Allgemeinmedizin finden Sie auf der Webseite der jeweiligen Einrichtung.
Die Zulassungsvoraussetzung für das PJ ist die Mitteilung des Prüfungsamtes über das Bestehen des 2. Abschnittes der Ärztlichen Prüfung. Für Studierende der FAU wird diese Mitteilung vom Prüfungsamt an das Studiendekanat weitergeleitet. Ferner dient das Ableisten einer betriebsärztlichen Vorsorge als eine Zulassungsvoraussetzung zum PJ. Das Ableisten dieser Vorsorge für FAU-Studierende kann durch die in campo verbuchte Leistung „Betriebsärztliche Vorsorge für das Praktische Jahr“ mit der Prüfungsnummer 95001 nachgewiesen werden.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge sowie die PJ-Zulassung der externen PJ-Studierenden (das 2. Staatsexamen) werden an der Heimatuniversität durchgeführt. Die externen Studierenden müssen die Mitteilung über das Bestehen des 2. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung sowie eine Kopie der Bescheinigung über die betriebsärztliche Vorsorge fristgerecht im Studiendekanat einreichen. Die betriebsärztliche Vorsorge darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.