herzlich willkommen im Masterstudiengang Medical Process Management (MPM) an der Medizinischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU). Ich freue mich, dass Sie sich für dieses zukunftsorientierte Studienprogramm entschieden haben.
In den kommenden zwei Jahren haben Sie die Möglichkeit, den akademischen Grad Master of Science (M.Sc.) zu erwerben. Die Europäische Metropolregion Nürnberg („Medical Valley“) bietet Ihnen exzellente Perspektiven für den direkten Berufseinstieg in einem innovativen und dynamischen Umfeld.
Die Vorlesungszeit im Wintersemester beginnt offiziell Mitte Oktober. Zum Auftakt sind Sie herzlich eingeladen, an den Einführungsveranstaltungen der Medizinischen Fakultät teilzunehmen. Die spezifischen Einführungstage für den MPM-Studiengang folgen an den darauffolgenden Tagen. Ab dem regulären Vorlesungsbeginn startet dann das Lehrprogramm gemäß Ihrem Stundenplan für das erste Fachsemester. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Reiter „Zu Beginn des Studiums“.
Die genauen Termine sowie weitere Details erhalten Sie rechtzeitig per E-Mail.
Ich wünsche Ihnen einen erfolgreichen Studienstart und viel Freude am Lernen!
Dr. Constantin Warter
Studiengangkoordinator Medical Process Management
Was ist die Prüfungsordnung?
Die Prüfungsordnung (PO) bildet die rechtliche Grundlage des Studiums. Sie enthält alle wichtigen Informationen zum jeweiligen Studiengang, darunter die Studienpläne, Prüfungsbedingungen sowie die Rechte und Pflichten der Studierenden. Die PO für den Masterstudiengang Medical Process Management (MPM) finden Sie auf der entsprechenden Webseite der FAU.
Prüfungsorganisation
Prüfungen werden über die Internetplattform Campo (www.campo.fau.de) verwaltet. Das bedeutet, dass Sie sich über diese Plattform zu Prüfungen anmelden (jeweils 5-7 Wochen nach Vorlesungsbeginn) und hier auch Ihre Prüfungsergebnisse einsehen können.
Praktikumsordnung
Für das Bestehen des Masterstudiengangs müssen insgesamt 15 ECTS-Punkte als Studienleistung über Praktika erworben werden. Diese verteilen sich auf 12 Wochen Vollzeittätigkeit. Die Praktika können entweder als Ganzes oder in Teilen anerkannt werden. Im letzteren Fall werden die Praktika wochenweise angerechnet. Die praktischen Leistungen können in Voll- oder Teilzeit erbracht werden.
Für die praktischen Leistungen bieten sich verschiedene Einrichtungen und Unternehmen als Anlaufstellen an, darunter:
Hochschuleinrichtungen (z. B. Forschungsinstitute, Lehrstühle, Universitätskliniken)
Medizinische Versorgungseinrichtungen (z. B. Kliniken, Medizinische Versorgungszentren, Arztpraxen, Rehabilitationszentren)
Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B. Krankenkassen, Behörden, Gesundheitsämter, Verbände)
Pharmazeutische und medizintechnische Unternehmen
Unternehmensberatungen im Gesundheits- und Medizinbereich
Start-ups und Innovationszentren im Bereich Digital Health und Medizintechnik
Ausnahmen können vor Beginn eines Praktikums mit dem Studiengangbeauftragten besprochen werden.
„Hinweise und Formulare“ → „Molekulare Medizin/ MPM/ Logopädie / Hebammenwissenschaft“ → „Antrag auf Anerkennung von Leistungen“
Bitte geben Sie Ihren Antrag direkt bei einem Mitarbeiter der MPM-Koordination ab. Schicken Sie den Antrag nicht an das Prüfungsamt, da dies den Vorgang nur verzögert und zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht.
Nach Prüfung Ihres Antrags wird im Falle einer Anerkennung die Entscheidung von der MPM-Koordination an das Prüfungsamt weitergeleitet, welches die Note bzw. das Bestehen des Moduls in Campo einträgt. Sie erhalten eine E-Mail von der MPM-Koordination, die Sie über die Anerkennung Ihrer Studien- und Prüfungsleistung für ein Modul und die entsprechende Modulnote informiert.
Die Anerkennung Ihrer Studien- und Prüfungsleistung erfolgt in der Regel immer nur für ein komplettes Modul. Eine Anerkennung einer einzelnen Prüfungsleistung ist nur bei identischer Prüfungsleistung möglich. In diesem Fall informiert die MPM-Koordination den Prüfer über die Anerkennung Ihrer Prüfungsleistung für einen Teil des Moduls. Der Prüfer berücksichtigt Ihre anerkannte Prüfungsleistung und berechnet die Modulnote gemäß §18 Abs.5 PO-MPM. Die Studierenden werden von der MPM-Koordination per E-Mail über die Anerkennung ihrer Prüfungsleistung für Teile eines Moduls informiert.
Die Ablehnung eines Anerkennungsantrags erfolgt immer schriftlich und wird dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin per Post an die auf dem Antrag angegebene Anschrift zugesendet.
Ein Masterarbeitsthema kann vergeben werden, sobald 60 ECTS-Punkte erworben wurden, was frühestens nach dem 2. Fachsemester der Fall ist. Regulär ist das 4. Fachsemester für die Bearbeitung der Masterarbeit vorgesehen. Die Vergabe eines Masterarbeitsthemas muss vom Betreuer mit dem Formular „Mitteilung über die Vergabe einer Masterarbeit“ im MPM-Büro angemeldet werden. Zwischen der Anmeldung und der Abgabe der Arbeit dürfen maximal sechs Monate liegen. Die Masterarbeit muss spätestens im 6. Fachsemester des Studiums abgeschlossen sein. Während dieser Zeit müssen Sie als MPM-Student immatrikuliert bleiben; weitere Formalitäten sind nicht zu beachten. Bei einer Studiendauer von mehr als sechs Semestern ist §7 der PO-MPM zu berücksichtigen.
Masterarbeiten werden in der Regel durch einen Betreuer vergeben, der Mitglied einer der an MPM beteiligten Fakultäten der FAU ist: der Medizinischen, Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen oder der Technischen Fakultät. Dieser Betreuer muss hauptberuflich an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) oder dem Universitätsklinikum Erlangen (UKEr) tätig und promoviert sein.
Masterarbeiten in Kooperation mit externen Unternehmen (außerhalb der FAU oder des UKEr) sind möglich, wenn ein FAU-Betreuer die Arbeit anmeldet und betreut. Wird von Seiten des externen Unternehmens ein zusätzlicher Betreuer gestellt, so wird dieser als „externer Betreuer“ bezeichnet.
Im Masterstudiengang Medical Process Management gibt es elf Wahlmodule, die jeweils 5 ECTS Punkte umfassen. Aus diesen elf Wahlmodulen müssen Sie sieben erfolgreich absolvieren. Die Lehrveranstaltungen finden in der Regel am Campus Erlangen statt. Ausnahmen sind:
Kostenträger I
Pharmamanagement I
Krankenhausmanagement I
Ambulantes Management I
Diese vier Lehrveranstaltungen finden dienstags in Nürnberg statt und sind für das 1. und 3. Fachsemester im MPM-Studium vorgesehen.
Das Prüfungsamt hat ein Formular erarbeitet, das alle MPM-Module umfasst. Alle 10-ECTS-Module werden automatisch in das Zeugnis übernommen. Bei den 5-ECTS-Modulen haben die Studierenden die Möglichkeit zu wählen, ob die Module im Zeugnis aufgeführt und somit in die Zeugnisnote einbezogen, ob es im Transcript of Records (ToR) lediglich als Zusatzleistung ohne Auswirkung auf die Note erscheint oder ob das Modul weder im Zeugnis noch im ToR aufgeführt wird. Voraussetzung für die Aufnahme eines Moduls in das Zeugnis oder ToR ist, dass eine Prüfungsleistung erbracht wurde.
Prüfungsausschuss
Prof. Dr. med. Thomas Ganslandt (Vorsitzender)
Prof. Dr. biol. hum. Hans-Ulrich Prokosch
Prof. Dr. med. Roland Francis
Zugangskommission
Prof. Dr. med. Thomas Ganslandt (Vorsitzender)
Prof. Dr. biol. hum. Hans-Ulrich Prokosch
Dr. rer. biol. hum. Constantin Warter
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