Informationen für Studierende
Informationen für alle Studierenden der Zahnmedizin
Einführungsveranstaltungen im Wintersemester 24/25
Die Einführungsveranstaltung für das erste Semester findet am Montag dem 14.10.2024, 09:15 Uhr im Hörsaal 2 der Zahnklinik (Glückstraße 11) statt. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den Veranstaltungen der ersten Tage.
Die ersten Informationen über die Organisation von Ihrem Zahnmedizinstudium sowie die Hinweise zur Kursbuchung erhalten Sie vor Semesterbeginn per E-Mail. Bitte aktivieren Sie Ihre @fau.de E-Mail-Adresse und melden Sie sich bis zum 07.10.2024 in StudOn zum „Kurs“ 01. Fachsemester im Wintersemester 24/25 an. In diesem Ordner finden Sie zeitnah auch Dokumente für den Zeitplan der ersten Tage.
Die Einführungsveranstaltung für die klinischen Semester findet am Montag dem 14.10.2024, 8:00 Uhr c.t. im Hörsaal Östliche Stadtmauerstraße 11 (ehemals Rudolf-Wöhrl-HS) statt.
Wichtige Verordnungen
- Für alle Studierenden, die ab dem WS 2021/22 Ihr Zahnmedizinstudium an der FAU beginnen, gilt die Approbationsordnung für Zahnärzte in der Fassung von 2019.
- Sollten Sie Ihr Studium vor dem WS 2021/22 angefangen haben, ist Ihr Studium noch über die Approbationsordnung von 1955 geregelt.
- Studienordnung für das Studium der Zahnmedizin für Studierende mit dem Studienstart vor dem WS 21/22
- Studienordnung für das Studium der Zahnmedizin für Studierende mit dem Studienstart ab dem WS 21/22
- Studienordnung für das Studium der Zahnmedizin für Studierende mit dem Studienstart ab dem WS 24/25 (Änderungen und FAQ siehe im Reiter!)
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Wiederholungsprüfungen. Bei den Prüfungen im Erstversuch gilt das gleiche Vorgehen wie vor dem WS24/25!
Prüfungsversuche
Alle Prüfungen können nun dreimal wiederholt werden (statt bisher zweimal).
Anmeldung zu Prüfungen
Selbstständige Anmeldung durch Studierende | Pflichtanmeldung durch Studiendekanat |
· Alle Prüfungen die Vorlesungen zugehörig sind (Prüfungen im Erstversuch und drei Wiederholungsprüfungen)
· Wiederholungsprüfungen von praktischen Veranstaltungen, bei denen nur die Prüfung, nicht aber die praktische Veranstaltung wiederholt werden muss. ***
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· Prüfungen im Erstversuch die praktischen Veranstaltungen (Seminaren, Übungen, Praktika und Blockpraktika) zugeordnet sind. Mit Anmeldung zur Veranstaltung in StudOn erfolgt eine verbindliche Anmeldung zur Prüfung.
· Wiederholungsprüfungen, bei denen die praktische Veranstaltung zu wiederholen ist. Die Anmeldung erfolgt auf Basis der Veranstaltungsanmeldung der Studierenden in StudOn. Eine Veranstaltungsanmeldung ist hier im nächstmöglichen Semester verpflichtend*. |
**Abmeldung 3 Werktage vor Prüfung möglich | **Keine Abmeldung möglich |
*Die Veranstaltungsanmeldung wird durch die Fachbereiche überprüft. Im Falle einer versäumten Anmeldung werden die Studierenden durch die Fachbereiche manuell zur Prüfung in campo nacherfasst und mit „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet.
** Ein Rücktritt aus den von Studierenden nicht zu vertretenden Gründen (z.B. im Krankheitsfall) ist möglich.
*** In diesem Fall ist keine Veranstaltungsanmeldung über StudOn erforderlich. Wir weisen Sie darauf hin, dass aus einer erneuten Anmeldung aufgrund des gewünschten Zugriffs zu Lehrmaterialien, eine Prüfungsanmeldung resultiert. Bitte kontaktieren Sie zur Löschung dieser die Fachbereiche.
Höchststudiendauer
- Im 1. Zahnärztlichen Abschnitt gilt eine Höchststudiendauer von 8 Semestern, die Höchststudiendauer im 2. & 3. Abschnitt beträgt 12 Semester. Ein Überschreiten der jeweils maximalen Studiendauer führt zur Exmatrikulation.
- Hinweis: eine deutliche Überschreitung der Regelstudienzeit ist jedoch auch bislang schon für alle Studierenden unzulässig (siehe ImmaS12 Abs. 5 S. Nr. 4).
Gültigkeit
- Die Änderungen betreffend der Zählung der Prüfungsversuche und der Anmeldung zu Prüfungen sind für alle Studierenden (alte und neue ZApprO), unabhängig vom Beginn des Studiums, ab WS2024/25 gültig. Dies betrifft auch Prüfungsverhältnisse, die bereits begonnen sind.
- Die Regelung zur Höchststudiendauer ist in dieser Form für Studierende gültig, die ab dem WS2024/25 ihr Studium aufnehmen.
- Bis auf die oben genannten Ausnahmen gilt die neue Studien- und Prüfungsordnung für alle, die seit dem WS21/22 an der FAU im Studiengang Zahnmedizin immatrikuliert sind (neue ZAppro). Für Studierende, die bereits vorher immatrikuliert waren (alte ZApprO) gilt weiterhin die Studien- und Prüfungsordnung von 1998, in Fassung vom 15.10.2000.
Gibt es weiterhin die Möglichkeit einen überobligatorischen Prüfungsversuch „Härtefallantrag“ zu beantragen?
Nein, durch die Erhöhung der Anzahl der zulässigen Prüfungsversuche auf vier gibt es keine Möglichkeit mehr, einen zusätzlichen Prüfungsversuch zu beantragen. Wenn Sie im vierten Versuch eine Prüfung nicht bestehen, verlieren Sie ausnahmslos Ihren Prüfungsanspruch.
Woher weiß ich, ob eine Prüfung einer praktischen Veranstaltung oder einer Vorlesung zugehörig ist?
Die Unterscheidung können Sie anhand der Kenncodes in den Kursordnungen und der Anlage der Studien- und Prüfungsordnung, Seite 19ff., erkennen. Alle Veranstaltungen, die den Kenncode ZAHL-VZAHL haben sind Vorlesungen zugehörig. Bei allen anderen Kenncodes handelt es sich um praktische Veranstaltungen (Praktika, Praktika am Patienten, Praktika am Phantom, Seminare und Übungen).
Ich habe übersehen, dass ich mich selbst zu einer Wiederholungsprüfung hätte anmelden müssen und die Frist verpasst, darf ich nun dennoch an der Prüfung teilnehmen?
Nein. Die Liberalisierung der Wiederholungsprüfungen wurde u.a. zur Stärkung der Eigenverantwortung im Studium sowie zur Schaffung zusätzlicher Freiräume für individuelle Entwicklungspfade eingeführt. Die Prüfungsan- und Abmeldung liegt in der Eigenverantwortung der Studierenden.
Gilt die Regelung zum Viertversuch auch dann, wenn ich die Prüfung bereits vor WS24/25 mindestens einmal nicht bestanden habe?
Ja, die Regelung gilt für alle Prüfungen, die ab dem WS24/25 stattfinden, unabhängig davon ob Sie diese dort zum ersten oder zum wiederholten Male antreten.
Ich habe im SS24 eine Prüfung beim dritten Mal endgültig nicht bestanden und habe daher meinen Prüfungsanspruch verloren. Kann ich nun im WS24/25 einen Viertversuch wahrnehmen?
Da Sie Ihren Prüfungsanspruch vor Gültigkeit der neuen Studien- und Prüfungsordnung bereits verloren haben ist das leider nicht möglich. Ggf. kann ein Antrag auf einen Viertversuch in Frage kommen. Dies wird im Einzelfall geprüft. Bitte wenden Sie sich an Ihre Studienfachberatung.
Entfällt die Pflichtanmeldung auch für aktuelle Wiederholungsversuche?
Ja, die Neuregelungen zur Anmeldung zu den Prüfungen gilt für alle Prüfungen ab dem WS24/25 unabhängig davon, in welchem Prüfungsversuch Sie sich befinden.
Ich bin jetzt bereits über der Regelstudienzeit, muss ich nun befürchten, aufgrund der neu eingeführten Höchststudiendauer exmatrikuliert zu werden?
Die Neuregelung zur Höchststudiendauer ist in dieser Form nur für Studierende vorgesehen, die ihr Studium zum WS24/25 oder später aufnehmen. Alle anderen Studierenden sind zum ordnungsgemäßen Studium mit Beachtung der Regelstudienzeit verpflichtet (siehe ImmaS §12 Abs. 5 S. Nr. 4).
Wenn ich an der Prüfung für eine praktische Veranstaltung im 1. Versuch krankheitsbedingt nicht teilnehmen kann und ein Attest abgebe, wie erfolgt die Prüfungsanmeldung?
Bei krankheitsbedingter Nichtteilnahme an der Prüfung wird Ihnen in campo ein „Versäumnis mit Grund“ oder „Attest“ eingetragen, so dass Sie sich weiterhin im 1. Prüfungsversuch befinden. Die Prüfungsanmeldung im nächsten Semester erfolgt durch das Studiendekanat.
Weitere Informationen
Alle Studierenden sollten in StudOn dem passenden Semester-Kurs beitreten (3. Medizinische Fakultät -> 3.2 Klinikum -> Zahnklinik -> Studiengangkoordination Zahnmedizin).
Dies erleichtert die semesterspezifische Kommunikation während des Semester.
https://www.studon.fau.de/studon/goto.php?target=cat_2945321
hier finden Sie eine Übersicht über wichtige Kontakten (Studierendensekretariaten und Lehrbeauftragten) der Einrichtungen.
weitere nützliche Informationen finden Sie hier auf der Seite der Fachschaft Zahnmedizin.
Studiengangkoordination
Departmentsprecher und Studienfachberater
Prof. Dr. Marco Kesting
Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgische Klinik
- Telefon: +49 9131 85-33601
- E-Mail: mkg-chirurgie@uk-erlangen.de
Studiengangvertreterin
Prof. Lina Gölz
- Telefon: +49 9131 85-33643
- E-Mail: lina.goelz@uk-erlangen.de
Anträge auf Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können über das Prüfungsamt beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Art und den Umfang eines eventuellen Nachteilsausgleichs. Eine Beratung vorab durch den Beauftragten für behinderte Studierende, Herrn Dr. Gündel, wird empfohlen.
- Für den Bereich Zahnerhaltung, Parodontologie, Endodontie und Kinderzahnheilkunde ist die Zahnklinik 1 zuständig.
- Bei Interesse für den Bereich Prothetik besuchen Sie den Webauftritt der Zahnklinik 2. Einige Informationen zur Lehre können Sie dort auch finden.
- Alles zum Thema Kieferorthopädie erfahren Sie bei der Zahnklinik 3.
- Für den Bereich zahnärztliche Chirurgie, Oralchirurgie sowie Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie ist die Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgische Klinik zuständig. Studierende finden hier wichtige Hinweise zur Lehre der Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie.