Übergangsregelung
Übergangsregelung alte – neue Approbationsordnung
Seit WS2021/22 richtet sich die Lehre der Zahnmedizin nach der neuen Approbationsordnung in der Fassung von 2019.
Für Studierende, die noch nach alter Approbationsordnung in der Fassung von 1955 studieren, stellt sich nun vermehrt die Frage, was passiert wenn die Regelstudienzeit nicht eingehalten werden kann.
Eine Änderung des ursprünglichen § 134 in der aktuellen zahnärztlichen Approbationsordnung ist bereits verabschiedet worden.
Studierende, die bis zum 10. Februar 2025 nicht für die zahnärztliche Vorprüfung zugelassen sind und die naturwissenschaftliche Vorprüfung nicht bestanden haben, führen das Studium nach neuer Approbationsordnung fort.
Studierende, die die naturwissenschaftliche Vorprüfung bestanden haben und bis 10. Februar 2025 nicht für die zahnärztliche Vorprüfung zugelassen sind führen das Studium nach neuer Approbationsordnung fort. Der Erste Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfungen wird ohne die Fächer Physik, Chemie und Biologie abgelegt.
Studierende, die die zahnärztliche Vorprüfung bereits abgelegt haben und bis zum 30. März 2028 nicht zur zahnärztlichen Prüfung zugelassen sind, führen das Studium nach neuer Approbationsordnung fort.