Studierende der Zahnmedizin müssen im Dritten Studienabschnitt eine Wahlfachveranstaltung mit 2 SWS absolvieren. Die Leistung in diesem Wahlfach wird benotet.
Eine Übersicht über mögliche Wahlfächer finden Sie in Kürze hier.
Abzuleistende Praktika
nach Bestandenem Erstem Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung ist bis zum Antrag auf den Dritten Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung eine 4-wöchige Famulatur in einer zahnmedizinischen Einrichtung nachzuweisen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf diesem Merkblatt.
Datenschutzeinstellungen
Unsere Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien.
Einige Cookies sind für den Besuch dieser Webseite notwendig, also essenziell. Ohne diese Cookies wäre Ihr Endgerät ansonsten zum Beispiel nicht in der Lage, sich Ihre Datenschutzauswahl zu merken.
Falls Sie zustimmen, verwenden wir Cookies und Daten auch, um Ihre Interaktionen mit unserer Webseite zu messen, oder um externe Medien (z.B. Videos) einzubinden.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit unter Datenschutzerklärung einsehen und widerrufen. Auf der Seite finden Sie auch zusätzliche Informationen zu den verwendeten Cookies und Technologien.
Hier finden Sie eine Übersicht aller verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und bestimmte Cookies auswählen.